Stand 06/2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Feiern mit Partyservice Kinzer GmbH & Co.KG
Wir vom Partyservice Kinzer wünschen Ihnen für all Ihre Veranstaltungen viel Freude.
Dafür werden wir unser Bestes geben. Wir garantieren Ihnen, dass all unsere Mitarbeiter mit viel Motivation und Energie dazu beitragen werden, dass Ihre Veranstaltung etwas ganz Besonderes wird und Sie und Ihre Gäste noch lange mit Strahlenden Augen darüber sprechen werden. Auch der schönste feierliche Rahmen kommt nicht ganz ohne rechtlich Rahmenbedingungen aus, diese Rahmenbedingungen haben wir in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zusammengefasst. Wir vergleichen die AGBs immer mit einem guten Kochrezept. Ein gutes Kochrezept hilft dem Koch, seinen Gästen ein tolles Essen zuzubereiten. Gute AGBs helfen Ihnen wie uns, einen guten rechtlichen Rahmen für unsere Zusammenarbeit zu schaffen. Sollten Sie Fragen zu den Zutaten der AGBs haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Am schönsten ist es natürlich, wenn Sie und wir nach einer erfolgreichen Veranstaltung uns gemeinsam zurücklehnen können, alles perfekt gelaufen ist und aus jedem Gesicht Zufriedenheit strahlt. Dann strahlen auch wir!
Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle von uns angebotenen Lieferungen und Leistungen. Sie werden auch für zukünftige Verträge einbezogen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind unwirksam.
Angebote-Vertragsabschluss-Vertragsinhalt
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein verbindlicher Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung unsererseits zustande.
2. Handelt der Veranstalter für einen Dritten, so hat der Buchende dies unter Angabe des Namens/der Firma, der Adresse und eines vertretungsberechtigten Ansprechpartners des Dritten schriftlich mitzuteilen.
3. Die Verfügbarkeit unserer Produkte, insbesondere saisonale Einflüsse, machen es erforderlich, dass wir zumutbare Änderungen bei unseren Vorschlägen vorbehalten müssen. Dies gilt aufgrund saisonaler Schwankungen auch für die Preisgestaltung. Wir bitten dafür um Verständnis, Sie profitieren dadurch stets von frischen, wohlschmeckenden Produkten.
4. Bestellte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen und Lieferungen können nicht rückvergütet werden. 5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 5 Monate, so behalten wir uns das Recht vor, Preisänderungen wegen Steigerung der Einkaufspreise, Lohnkosten oder der Mehrwertsteuer vorzunehmen. Jede Preisänderung ist beschränkt auf die tatsächliche Erhöhung der genannten Faktoren. Erhöht sich der Preis um mehr als 5 Prozent, kann der Besteller ohne weitere Kosten vom Vertrag zurücktreten.
Preise und Bezahlung
1. Alle genannten Preise gelten in Euro. Soweit nichts Anderes in den Angeboten oder in der Auftragsbestätigung enthalten, gelten unsere Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen und Feiern zu garantieren, behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der zu erwartenden Kosten zuverlangen.
3. Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wie immer im Geschäftsleben, dürfen wir für unsere Leistung eine entsprechende Gegenleistung erwarten. Deshalb gehen wir nicht davon aus, dass Zahlungsverzug eintritt. Sollte das doch der Fall sein, würden wir Verzugszinsen sowie Mahnkosten und sonstige Verzugskosten in Rechnung stellen.
Änderung der Teilnehmerzahl
1. Planbarkeit schafft Zufriedenheit. Deshalb müssen wir darauf bestehen, dass spätestens 7 Werktage vor der gebuchten Veranstaltung an uns die genaue Anzahl der Teilnehmer sowie die abschließende Speisen- und Getränkeauswahl telefonisch mitgeteilt werden. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
2. Bei Teilnehmerüberschreitungen werden über die bestellte Lieferung
(für die angemeldete Personenzahl) hinausgehende Nachlieferungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material nach den angebotenen Preisen gesondert berechnet. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, Nachlieferungen zu leisten, sofern die Teilnehmerzahl über die angemeldete Zahl hinausgeht.
Stornierung
1. Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar und muss schriftlich erfolgen. Wird ein Vertrag storniert, sind wir berechtigt, folgende Stornierungskosten zu berechnen:
a. 21 Tage bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % der Vertragssumme b. 10 Tage bis 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Vertragssumme c. ab dem 5. Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % der Vertragssumme Bei Stornierung 1 Tag vor Liefertermin behalten wir uns vor, bis zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
2. Wir sind berechtigt, auf Nachweis einen über die vorbenannten Stornierungskosten hinausgehenden Schaden zu fordern, der Kunde ist berechtigt, auf Nachweis einen etwa niedrigeren Schaden anzusetzen.
Haftung
1. Der Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte, Erfüllungsgehilfen sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür entsprechende Versicherungen abzuschließen. Wir können ggf. den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
2. Der Veranstalter, seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Veranstaltungsteilnehmer dürfen keine Speisen und Getränke zu Veranstaltungen mitbringen. Abweichende Vereinbarungen sind mit uns zu treffen. Es wird keine Haftung für die Qualität der mitgebrachten Speisen und Getränke übernommen. Es wird weiterhin keine Haftung für die Qualität der Waren übernommen, wenn durch den Kunden die Bereitstellung von Nachtstrom (insbesondere zur Kühlung) zu erfolgen hat und dieser dann nicht oder nicht ununterbrochen gegeben war. Bei reinen Anlieferungskunden, die die Weiterverarbeitung selbst durchführen, findet der Gefahrübergang bereits mit der Anlieferung bei diesen Kunden statt. Für den Zustand der Ware nach Anlieferung und insbesondere nach der Verarbeitung, wird keine Gewährleistung übernommen.
Equipment und Leihware
1. Dem Veranstalter obliegt von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht für das angemietete Equipment. Die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur nach Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Veranstalters, seiner Gäste, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Diese Regelung findet ebenfalls Anwendung auf das Equipment, das sich im Eigentum der Kinzer Partyservice befindet und während der Veranstaltung eingesetzt wird. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden.
2. Der Auftraggeber hält die Leihwaren zum vereinbarten Termin zur Abholung bereit. Kann die Leihware nicht von uns abgeholt werden, weil der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anzutreffen ist, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber trägt von der Übergabe bis zur Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihware.
Schlussbestimmung I
1. Für die Auftragsabwicklung werden die erforderlichen persönlichen Daten des Kunden gespeichert, der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir die Daten vertraulich behandeln.
2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass er die erforderlichen Genehmigungen für die Veranstaltung rechtzeitig einholt.
3. Die Verkehrssicherungspflicht für die Veranstaltung liegt beim Kunden, der Kunde stellt Kinzer Partyservice insofern von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
Schlussbestimmung II
1. Kinzer Partyservice ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen oder andere von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse eintreten. Insbesondere auch wenn die Kreditwürdigkeit des Bestellers objektiv nicht gegeben ist oder keine Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises erbracht wird.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Ravensburg.
4. Mit der Unterzeichnung des Bewirtungsvertrages gemäß der Veranstaltungsabsprache akzeptieren Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Grundlage für die Ausrichtung Ihrer Veranstaltung oder Feier.
